Baugenehmigung – der Ablauf je Bundesland

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In Deutschland läuft die Baugenehmigung für ein Vorhaben in der Regel nach einem ähnlichen Grundmuster ab: Zuerst prüfen Bauherr:innen, ob das Vorhaben planungsrechtlich zulässig ist (zum Beispiel über einen Bebauungsplan oder die Vorgaben nach dem Baugesetzbuch). Danach folgt der formelle Bauantrag, der anschließend von der zuständigen Behörde geprüft wird. Erst wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, erteilt die Behörde die Genehmigung, sodass mit dem Bau begonnen werden darf. Auch wenn das Verfahren insgesamt nach einem vergleichbaren Schema funktioniert, unterscheidet sich die konkrete Ausgestaltung je Bundesland. Grundlage ist zwar die bundeseinheitliche Musterbauordnung (MBO) als Orientierung, die Länder regeln aber in ihren jeweiligen Landesbauordnungen, wie genau das Genehmigungsverfahren ausgestaltet ist. Das betrifft unter anderem, welche Vorhaben ganz oder teilweise verfahrensfrei sein können, wer den Bauantrag bauvorlageberechtigt einreichen darf und wie die Behörde im Einzelfall prüft. Hinzu kommt, dass einige Länder digitale Antragswege anbieten oder unterschiedliche Verfahrensarten vorsehen. Für Bauherr:innen ist daher wichtig, sich frühzeitig bei der zuständigen Stelle im jeweiligen Bundesland zu informieren, welche Unterlagen erforderlich sind, wie der Antrag einzureichen ist und welche Schritte im Genehmigungsprozess im konkreten Fall anfallen. So vermeiden Sie, dass aus Unklarheiten Verzögerungen entstehen oder Unterlagen nachgereicht werden müssen.

Landesbauordnungen im Überblick

BundeslandLandesbauordnung
Baden-WürttembergLandesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)
BayernBayerische Bauordnung (BayBO)
BerlinBauordnung für Berlin (BauO Bln)
BrandenburgBrandenburgische Bauordnung (BbgBO)
BremenBremische Landesbauordnung (BremLBO)
HamburgHamburgische Bauordnung (HBauO)
HessenHessische Bauordnung (HBO)
Mecklenburg-VorpommernLandesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
NiedersachsenNiedersächsische Bauordnung (NBauO)
Nordrhein-WestfalenBauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
Rheinland-PfalzLandesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
SaarlandLandesbauordnung Saarland (LBO)
SachsenSächsische Bauordnung (SächsBO)
Sachsen-AnhaltBauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
Schleswig-HolsteinLandesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO)
ThüringenThüringer Bauordnung (ThürBO)

Alle Landesbauordnungen basieren auf der bundeseinheitlichen Musterbauordnung (MBO), weichen im Detail aber voneinander ab. Angaben ohne Gewähr, Stand der Recherche prüfen - Gesetze werden gelegentlich novelliert.

Bauantrag stellen in Reutlingen

Zuständig ist die Baurechtsbehörde in Reutlingen. Bauanträge laufen landeseinheitlich über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa-BW).

Zum Virtuellen Bauamt Baden-Württemberg

Angaben ohne Gewähr, Stand: Juli 2026. Zuständigkeiten und Online-Portale können sich ändern - im Zweifel gilt die Auskunft des zuständigen Bauamts.

Besonderheiten in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg sollten Bauherren vor allem klären, ob ihr Vorhaben genehmigungsfrei oder genehmigungspflichtig ist. Auch wenn manche Bauvorhaben ohne formelles Genehmigungsverfahren auskommen, heißt das nicht, dass alle Anforderungen automatisch entfallen: Planungsvorgaben, Abstandsflächen und die Einhaltung der bautechnischen Regeln bleiben entscheidend. Wer unsicher ist, sollte frühzeitig die zuständige Stelle kontaktieren und die Unterlagen so vorbereiten, dass die Prüfung reibungslos erfolgen kann. So vermeiden Sie Nachfragen und Verzögerungen im weiteren Ablauf.

Wichtiger Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Bauvorhaben wenden Sie sich an das zuständige Bauamt oder eine bauvorlageberechtigte Person.

Bauunternehmen und Architekten finden

Für die Antragstellung brauchen Sie in der Regel eine bauvorlageberechtigte Person. In unserem Verzeichnis finden Sie Hausbau-Firmen in Reutlingen.

Zum Verzeichnis

Weitere Themen im Hausbau-Ratgeber

Quellen & Redaktion

Die Inhalte basieren auf unabhängigen Recherchen zu den Landesbauordnungen der Bundesländer und der Musterbauordnung (MBO). Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Redaktion: 1A-Portale Redaktion.




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